Durchsuchungsbeschluss - was tun?

von Rechtsanwalt van Donzel-Giesen
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In einem Strafverfahren kann es vorkommen, dass Polizei, Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung Beweismittel auffinden möchten. Hierfür ist die Wohnungsdurchsuchung eine der zur Verfügung stehenden Ermittlungsmaßnahmen. Voraussetzung ist grundsätzlich ein Durchsuchungsbeschluss – häufig auch Durchsuchungsbefehl genannt . Zum einen kann eine Wohnungsdurchsuchung Sie privat sehr belasten zum anderen kann auch eine Durchsuchung von Geschäftsräumen geschäftsschädigend sein. Es ist sogar möglich, dass Ihr Unternehmen nicht nur im betrieblichen Ablauf gestört wird, sondern vollständig zum Erliegen kommt.

Eine Wohnungsdurchsuchung kann zwar eine erschreckende und auch belastende Situation, darstellen, doch ist es wichtig dennoch ein ruhiges Verhalten zu zeigen und einen „klaren Kopf“ zu bewahren.

Auch wenn es schwer fällt, Ruhe zu bewahren, wenn Beamte mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ihrer Tür stehen, heißt es: Ruhe bewahren und einen Anwalt kontaktieren!

Die Wohnungsdurchsuchung oder Durchsuchung von Geschäftsräumen sollten Sie nicht widerspruchsfrei hinzunehmen. Daher haben wir eine Checkliste für den Fall der Wohnungsdurchsuchung zusammengestellt, mit deren Hilfe Sie einen kühlen Kopf bewahren, wenn ein Durchsuchungsbeschluss ergangen ist:

  1. Auch wenn es schwer fällt, leisten Sie bei der Wohnungsdurchsuchung keinen Widerstand und verhalten sie sich höflich. Anderenfalls riskieren Sie ein weiteres Verfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.
  2. Kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt
  3. Bitten Sie die Beamten mit der Durchsuchung abzuwarten, bis zum Eintreffen Ihres Verteidigers (dies wird in der Regel jedoch ignoriert)
  4. Versuchen Sie Zeugen hinzuzuziehen
  5. Fertigen Sie Notizen über das Verhalten der Beamten bei der Wohnungsdurchsuchung an.

 

 

 

 

 

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